Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Teilnahme- und Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit uns, der

Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined), geschlossenen Reisevertrages.

Soweit die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) dem Teilnehmer Leistungen vermittelt, die nicht Bestandteil der beschriebenen Leistungen des Programms auf der Website www.coined.de sind, z.B.Krankenversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen und Transportleistungen o.ä., wird insoweit auf die entsprechenden Vertragsbedingungen der vermittelten Leistungsträger verwiesen.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 

Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) betreibt unter der Website www.coined.de(nachfolgend "Website") ein Online-Reiseportal.

1.2

Die auf der Website dargestellten Angebote von Reiseleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Teilnehmer, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) abzugeben (invitatio ad offerendum).

1.3

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Die Anmeldung hat schriftlich per Post oder per Telefax, per Email oder durch das Online-Anmeldeformular auf der Website zu erfolgen.

1.4

Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) zustande. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen unverzüglich hinzuweisen.

2. Zahlungsmodalitäten

2.1

Unmittelbar nach Vertragsschluss wird dem Teilnehmer ein Sicherungsschein im Sinne von

§ 651k BGB zugesandt. Nach Erhalt des Sicherungsscheins ist der Teilnehmer verpflichtet, innerhalb einer Woche eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises (auf volle € aufgerundet) zu leisten, welche auf den Reisepreis angerechnet wird.

2.2

Die Restzahlung ist eine Woche vor Programmbeginn ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, nicht jedoch vor Übersendung des Sicherungsscheins und lediglich, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffern 7.1. genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3

Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf folgendes Konto:

Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined)

Volksbank Freiburg eG

BLZ 68090000

Konto-Nr. 29512906

IBAN 46680900000029512906

SWIFT GENODE61FR1

Die Buchungsbestätigung enthält ebenfalls einen Hinweis auf diese Kontoverbindung.

Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen die eventuell anfallenden Bankgebühren zu Lasten des Teilnehmers.

2.4

Ist der vereinbarte Anzahlungsbetrag nach erfolgter Nachfristsetzung bzw. der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, ist die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang und Preise

3.1

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen und die Höhe des Reisepreises ist die jeweilige Programmbeschreibung auf der Website www.coined.de maßgebend.

3.2

Nach Vertragsschluss objektiv notwendig werdende unerhebliche, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Reiseprogramms nicht wesentlich beeinträchtigende Änderungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind gestattet. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) ist verpflichtet, den Teilnehmer von derartigen Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit eine geänderte Leistung mangelhaft ist.

3.3

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) empfiehlt dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.

4. Unterbringung

4.1

Die Unterbringung des Teilnehmers, sofern vertraglich geschuldet, erfolgt je nach vereinbarter Buchungsklasse in ortsüblichen Unterkünften (Wohngemeinschaften, Studenten-wohnheime, Gastfamilien, Apartments) in Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern. Die Zimmer sind teilmöbliert und entsprechend mindestens dem Standard der entsprechenden Unterkunftsart der jeweiligen Region. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) übermittelt dem Teilnehmer schnellstmöglich rechtzeitig bis zum Programmbeginn eine Beschreibung der gebuchten Unterkunft mit Adresse und Wegbeschreibung.

4.2

Die Unterkünfte und gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung der jeweiligen Unterkunft zu befolgen. Vor Ort kann gegen Quittung eine Kaution verlangt werden. Die Kaution stellt eine Sicherheitsleistung für etwaige Schäden an oder in der Unterkunft und deren Zubehör dar, die der Teilnehmer zu vertreten hat. Bei Verlassen der Unterkunft wird die Kaution zurückerstattet, soweit keine Schäden an oder in der Unterkunft und deren Zubehör entstanden sind oder soweit der Teilnehmer die Schäden nicht zu vertreten hat.

4.3

Entscheidet sich der Teilnehmer, die gebuchte Unterkunft vorzeitig zu verlassen, ist er verpflichtet, die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dem Teilnehmer können die bereits geleisteten Zahlungen für die nicht genutzte Unterkunft unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet werden.

4.4

Verlässt der Teilnehmer die Unterkunft, ohne die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) darüber zu informieren, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Unterkunftskosten.

4.5

Die Bearbeitungsgebühr gem. Ziffer 4.3 berechnet sich nach dem Tag, an dem der Teilnehmer die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) über sein vorzeitiges Verlassen in Kenntnis setzt. Entscheidend ist der Zugang bei der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined).

Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

- bis zu 56 Tagen vor dem Verlassen der Unterkunft: 50 €

- bis zu 35 Tagen vor dem Verlassen der Unterkunft: 50 € + 10 % der Unterkunftskosten

- bis zu 21 Tagen vor dem Verlassen der Unterkunft: 50 € + 15 % der Unterkunftskosten

- bis zu 14 Tagen vor dem Verlassen der Unterkunft: 50 € + 20 % der Unterkunftskosten

- bis zu 7 Tagen vor dem Verlassen der Unterkunft: 50 € + 25 % der Unterkunftskosten

- weniger als 7 Tage vor dem Verlassen der Unterkunft: 50 € + 50 % der Unterkunftskosten

Dem Teilnehmer wird ausdrücklich gestattet, der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) nachzuweisen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) geforderte Pauschale.

5. Sonderregelungen für das Praktikanten-, Volunteer-, Teach-Abroad- und Work-and-
Travel-Programm

Die für das Praktikanten-, Volunteer-, Teach-Abroad- und Work-and-Travel-Programms jeweils vorgesehene Vermittlungsfrist eines Programmplatzes beginnt mit Eingang der Anzahlung auf unserem Konto und endet mit der Zusendung einer Bestätigung über einen Programmplatz, spätestens jedoch nach 10 Wochen seit Eingang der Anzahlung. Ist es der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) nicht möglich, dem Teilnehmer nach Ablauf

dieser Frist eine Bestätigung über einen geeigneten Programmplatz vorzuweisen, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten und bisher geleistete Zahlungen zurückfordern. Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) den Vermittlungszeitraum verlängern, sofern dies sinnvoll und für den Teilnehmer zumutbar ist.

5.3

Der jeweilige Programmbeginn kann sich mitunter aufgrund der landes- und firmenspezifischen Gegebenheiten verschieben. Dies ist gestattet, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist und keine wesentliche Leistungsänderung darstellt.

5.2

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zum Programm nach bestem Wissen und Gewissen die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen wie in den Programmangaben auf der Website beschrieben. Die Ortskräfte der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) bzw. deren Partnerorganisationen bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen, dem Teilnehmer eine Gastorganisation bzw. Gastfamilie zu vermitteln, die seinen Vorstellungen und Qualifikationen bestmöglich entspricht. Lehnt der Teilnehmer die ihm vermittelte Gastorganisation bzw. Gastfamilie aus freier Entscheidung ab oder verlässt diese vorzeitig, ist die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) nicht zur Stellung eines Ersatzes verpflichtet.

5.3

Der Teilnehmer ist für die inhaltliche Gestaltung des Praktikums mitverantwortlich. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm von der Gastorganisation angebotenen Möglichkeiten, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu sammeln bzw. wahrzunehmen, soweit ihm dies zumutbar ist, die übertragenen betriebliche Aufgabenstellung zu bearbeiten und die damit verbundenen Arbeiten sorgsam auszuführen, die im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit erteilten Anweisungen der Gastorganisation etc. und / oder der von diesen beauftragten Personen zu befolgen, die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, die Anlagen, Geräte und sonstige Einrichtungen, Werkstoffe und Produkte sorgsam zu behandeln, die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten, über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren und die Geheimhaltungserfordernisse der Gastorganisation zu respektieren.

5.4

Bei Fernbleiben vom Praktikum ist der Teilnehmer verpflichtet, sowohl die Gastorganisation als auch die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) bzw. deren ortsansässige Partnerorganisation unverzüglich zu benachrichtigen (z.B. bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit etc.).

5.5

Urlaub muss sowohl in Übereinstimmung mit der Gastorganisation bzw. Gastfamilie als auch mit der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) abgesprochen werden.

5.6

Grobe Verstöße gegen diese Vorschriften können zur verhaltensbedingten Kündigung durch die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) gem. Ziffer 7.2 führen.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1

Der Teilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined). Reisebeginn ist der Tag der ersten vertraglich durch uns zu erbringenden Leistung (Programmbeginn). Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2

Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn oder einem Nichtantritt der Reise hat die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Der Entschädigungsanspruch entfällt, soweit die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) den Rücktritt in einer den Vertrag gefährdenden Weise herbeigeführt hat.

6.3.

Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) berechnet den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der zeitlichen Nähe des erfolgten Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn (Programmbeginn) in einem pauschalierten prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Reisepreis. Bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

Die Höhe der Entschädigung (aufgerundet auf volle €) richtet sich nach dem Reisepreis und beziffert sich in der Regel wie folgt:

bis 35.Tag vor Programmbeginn: 15 % des Reisepreises

ab 34. bis 22.Tag vor Programmbeginn: 30 % des Reisepreises

ab 21.Tag bis 15.Tag vor Programmbeginn: 40 % des Reisepreises

ab 14. bis. 7.Tag vor Programmbeginn: 60 % des Reisepreises

ab 6. Tag vor Programmbeginn: 65 % des Reisepreises

f. am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises

Dem Teilnehmer wird ausdrücklich gestattet, der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) nachzuweisen, dass die durch das vorzeitige Verlassen der gebuchten Unterkunft

überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

6.4

Nach Vertragsabschluss können bis zum 30. Tag vor Programmbeginn auf Wunsch des Teilnehmers Änderungen der Reiseanmeldung (Umbuchungen) vorgenommen werden, soweit dies der Kommission für Bildungsaustausch möglich ist.

Für jede Umbuchung wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

6.5

Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf der in Ziffer 6.4 genannten Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gem. Ziffer 6.1 bis 6.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.6

Der Teilnehmer kann bis Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an dem von ihm gebuchten Programm teilnimmt. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) kann dem Eintritt eines Dritten (Ersatzperson) widersprechen, wenn dieser den besonderen Programmerfordernissen nicht genügt oder in seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) ist berechtigt, die ihr durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 100,- € pro Person zu berechnen.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined)

7.1

Wird eine ausdrücklich in der Programmbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) berechtigt, bis zu zwei Wochen vor Programmbeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

7.2

Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

7.3.

Ein wichtiger Grund i.S. der Ziffer 7.2 liegt insbesondere vor, wenn sich der Teilnehmer nach erfolgter Abmahnung vertragswidrig verhält oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass ein weiteres Festhalten am Vertrag der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) nicht zugemutet werden kann. Ein Kündigungsgrund ist insbesondere darin zu sehen, wenn der Teilnehmer schuldhaft gegen Verhaltensmaßregeln, Hausordnungen von örtlichen Partnerorganisationen und der jeweiligen Unterkünfte verstößt.

7.4

Kündigt die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) gem. Ziffer 7.2, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

7.5

Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) kann bis Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn im Praktikanten-, Volunteer-, Teach-Abroad- oder Work-and-Travel-Programm nach Ablauf des maximalen Vermittlungszeitraums von 10 Wochen gem. Ziffer 5.1 kein geeigneter Programmplatz für den Teilnehmer vermittelt werden konnte. In diesem Fall werden sämtliche durch den Teilnehmer geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) den Vermittlungszeitraum verlängern, sofern dies sinnvoll und für den Teilnehmer zumutbar ist.

8. Kündigung des Vertrages infolge höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die Vorschrift des § 651 j BGB verwiesen, der lautet:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen etc., so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Abs. 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Gewährleistung

9.1

Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Teilnehmer innerhalb einer angemessenen Frist von der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) Abhilfe verlangen. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer hat die Obliegenheit, Mängel alsbald nach ihrer Feststellung gegenüber der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) bzw. deren örtlichem Vertreter (Partnerorganisation) anzuzeigen.

9.2

Wird ein Programm infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder von der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) verweigert oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Teilnehmer zurückzubefördern. Mehrkosten fallen der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) zur Last. Der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) hat für die bereits erbrachten und die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, es sei denn, dass diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für den Teilnehmer kein Interesse haben.

9.3

Nach Reiseende kann der Teilnehmer eine Minderung des Reisepreises geltend machen, soweit die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Teilnehmer nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

10 Haftung, Verjährung

10.1

Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Beschreibung aller auf der Website angegebenen Leistungen. Ziffer 3.2 bleibt unberührt.

10.2

Die Haftung der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.3

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende, gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so kann sich auch die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

10.4

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, Sportveranstaltungen etc.) und die in der Programmbeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, übernimmt die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) keine Haftung.

10.5

Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) bei Sachschäden jeweils je Kunde und je Reise bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.

Wir empfehlen den Teilnehmern in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

10.6

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Programms sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Programmende möglichst schriftlich gegenüber der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

10.7

Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Programms verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem das Programm nach dem Vertrag enden sollte. Der Verjährung ist bei schwebenden

Vertragsverhandlungen über die vom Teilnehmer geltend gemachten Ansprüche bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) die vom Teilnehmer geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist.

Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

11. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

11.1

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch für minderjährige Teilnehmer bzw. für deren Erziehungsberechtigte.

11.2

Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) bzw. deren örtlichen Vertretern (Partnerorganisation) anzuzeigen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Einreisebestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, es sei denn, die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) hätte den Teilnehmer nicht oder falsch informiert. Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Einreise nach Argentinien einen Reisepass, der bei Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Visa bis zu 90 Tagen werden bei Einreise erteilt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) ist aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet, die Teilnehmer über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) wird den Teilnehmer unverzüglich informieren, sobald ihr bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird. Wechselt die dem Teilnehmer als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) den Teilnehmer unverzüglich über den Wechsel informieren. Hierbei wird die Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined) alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Teilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet ist.

Die "Black List" ist über die Internetseite www.coined.de abrufbar.

14. Widerrufsbelehrung

14.1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined)

Erwinstrasse 10

79102 Freiburg

14.2

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

14.3

Die Buchungsbestätigung enthält ebenfalls einen Hinweis auf Ihr Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen.

15. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Veranstalter:

Kommission für Bildungsaustausch e.V. (Coined)

Stand: Februar 2009